FAQ
Vor der kieferorthopädischen Behandlung
Sie brauchen für die kieferorthopädische Beratung keine Überweisung von Ihrem Zahnarzt. Ein Überweisungsbrief ist jedoch sinnvoll, wenn bereits eine kieferorthopädische Beratung oder Behandlung stattfand beziehungsweise eine Weiterbehandlung an unserer Poliklinik empfohlen wurde. Wir haben für Sie eine Checkliste für den ersten Besuch erstellt: Checkliste.pdf
Nur wer eine vierjährige Fachzahnarztweiterbildung nach seinem Zahnmedizinstudium erfolgreich absolviert hat, darf sich „Kieferorthopäde“ oder „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ nennen. Nach einem allgemeinzahnärztlichen Jahr beginnt die eigentliche fachspezifische Weiterbildung. Diese erfolgt in Hessen entweder in einer Poliklinik für Kieferorthopädie an den Universitätskliniken oder in einer weiterbildungsberechtigen kieferorthopädischen Fachzahnarztpraxis mit Anschluss an das dreijährige theroretische Curriculum, welches von den drei hessischen Universitäten im Auftrag der Landeszahnärztekammer Hessen durchgeführt wird. Nach Beendigung der Weiterbildungszeit und bestandener Fachzahnarztprüfung an der Zahnärztekammer kann die Bezeichnung „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ oder „Kieferorthopäde“ getragen werden.
Im Gegensatz dazu wird die Fortbildung zum „Master of Science für Kieferorthopädie“ nur nebenberuflich durchlaufen und findet nicht an einer universitären Poliklinik oder weiterbildungsberechtigten Fachzahnarztpraxis für Kieferorthopädie statt. Auch ist der Umfang des theoretischen Curriculums nicht mit dem der Fachzahnarztweiterbildung vergleichbar.
Darüber hinaus kann jeder Zahnarzt seinen Tätigkeitsschwerpunkt auf die Kieferorthopädie legen und dies dementsprechend mit „Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie“ betiteln. Eine besondere Ausbildung mit abschließender Prüfung ist hierfür nicht erforderlich. Somit stellen weder der „Master of Science Kieferorthopädie“ noch der Zahnarzt mit „Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie“ gleichwertige Qualifikationen zum „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ dar.
In unserer Poliklinik für Kieferorthopädie werden Sie von Fachzahnärzten für Kieferorthopädie und angehenden Fachzahnärzten unter regelmäßiger Supervision durch die Oberärzte/Fachzahnärzte betreut und behandelt. In unseren wöchentlichen Therapiekonferenzen wird jede Behandlungsplanung mit der Klinikdirektorin und den Oberärzten/Fachzahnärzten diskutiert. So profitieren Sie von unserer gebündelten langjährigen Erfahrung!
Grundsätzlich immer, wenn Ihr Hauszahnarzt oder Logopäde bei Ihnen oder Ihrem Kind einen kieferorthopädischen Behandlungsbedarf feststellt und empfiehlt, einen Kieferorthopäden aufzusuchen. Selbstverständlich dürfen Sie auch selbständig eine kieferorthopädische Beratung vereinbaren, wenn Sie mit der Zahn- oder Kieferstellung unzufrieden sind.
Wer sichergehen möchte, wann der richtige Zeitpunkt ist, um mit einer kieferorthopädischen Behandlung zu beginnen, sollte mit seinen Kindern in regelmäßigen Abständen zum Zahnarzt oder Kieferorthopäden gehen. Bereits wenn die bleibenden Frontzähne da sind, ist der Besuch bei einem Fachzahnarzt zu empfehlen. Bei schädlichen Angewohnheiten, wie beispielsweise beim Daumenlutschen oder bei bestimmten erblichen Kieferfehlstellungen kann eine Frühbehandlung sinnvoll sein.
Der optimale Zeitpunkt für den Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung ist in der Regel im Alter von 10-11 Jahren.
Je nach Art der Zahn- und Kieferfehlstellung gibt es unterschiedliche optimale Zeitpunkte, zu denen eine Behandlung begonnen werden sollte. Bei spezifischen Kieferfehlstellungen ist ein früher Behandlungszeitpunkt bereits im Milchgebiss oder in der ersten Phase des Zahnwechsels sinnvoll.
In den meisten Fällen ist das Alter von 10-11 Jahren der beste Zeitpunkt für den kieferorthopädischen Behandlungsbeginn. Zu dieser Zeit wechseln die seitlichen Zähne, so dass der Durchbruch der bleibenden Zähne positiv beeinflusst werden kann. In dieser Zeit findet auch das größte Körperwachstum statt, welches dann optimal zur Korrektur von Kieferfehlstellungen genutzt werden kann. Eine kieferorthopädische Korrektur von Zahnfehlstellungen ist grundsätzlich in jedem Alter möglich.
Kieferorthopädie ist keine Frage des Alters. Von der Frühbehandlung im Kindesalter über die „reguläre“ kieferorthopädische Behandlung bei Jugendlichen bis zur Behandlung Erwachsener bietet die moderne Kieferorthopädie zahlreiche Behandlungsoptionen. Selbst im hohen Lebensalter lassen sich Zahnfehlstellungen korrigieren. Die einzigen Voraussetzungen sind eine ausreichende Mundhygiene, ein gesunder Zahnhalteapparat und eine gute Mitarbeit und Motivation.
Fehlstellungen der Zähne lassen sich bei Erwachsenen kieferorthopädisch korrigieren, vorausgesetzt, Zähne und Kieferknochen sind gesund. Da das Körperwachstum abgeschlossen ist, können Fehlstellungen der Kiefer zueinander jedoch nicht mehr kieferorthopädisch korrigiert werden. Alternativ kann eine fehlerhafte Bisssituation durch entsprechende Zahnbewegungen ausgeglichen werden. In ausgeprägten Fällen kann mit Hilfe operativer Maßnahmen eine Korrektur des Fehlbisses erfolgen.
Im Durchschnitt werden bei Jugendlichen etwa vier Jahre benötigt, bis die Fehlstellung korrigiert ist und sich das Ergebnis stabilisiert hat. Die eigentliche aktive Behandlung dauert etwa drei Jahre, die Stabilisierungsphase etwa ein bis zwei Jahre.
Bei älteren Patienten ist die Reaktion der Gewebe auf kieferorthopädische Kräfte langsamer als bei Kindern und Jugendlichen. Auch ist nicht selten ein interdisziplinäres Behandlungskonzept mit den Fachrichtungen Zahnerhaltung, Parodontologie, Prothetik und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie erforderlich. Die Behandlungsdauer hängt bei Erwachsenen von den individuellen Gegebenheiten ab und liegt erfahrungsgemäß je nach Ausmaß der notwendigen Korrekturen zwischen drei Monaten und 2-3 Jahren aktiver Behandlung, an die sich eine etwa ein- bis zweijährige Stabilisierungsphase anschließt.
Durch den toxischen Tabakrauch, den ein Raucher inhaliert, steigt das Risiko für Entzündungen des Zahnhalteapparates und damit das Risiko eines frühzeitigen Knochenabbaus. Zudem schadet Rauchen dem Zahnfleisch und erhöht die Gefahr von bösartigen Tumoren im Mundbereich. Werden zur Korrektur von Fehlstellungen kieferorthopädische Zahnbewegungen durchgeführt, kann es durch das Rauchen zu ausgeprägten Entzündungsreaktionen des Zahnhalteapparates mit erhöhtem Risiko von Knochenabbau und letztlich Zahnverlust kommen.
KIG steht für „kieferorthopädische Indikationsgruppen“. Dies ist das System der gesetzlichen Krankenversicherung zur Beurteilung einer kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit. Es handelt sich um eine einfache Tabelle mit fünf unterschiedlichen Behandlungsgraden. Nur beim Vorliegen eines Behandlungsgrades 3 und höher erfolgt eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Bei gesetzlich versicherten Patienten kommt zur Beurteilung der Kostenübernahme das sogenannte KIG-System mit fünf Schweregraden zum Tragen. Bei Grad 1 und 2 werden die Kosten nicht übernommen, bei Grad 3 bis 5 wird die Behandlung von Ihrer Kasse bezahlt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr begonnen hat. Bei Behandlungsbeginn nach dem 18. Lebensjahr ist die gesetzliche Krankenkasse nur noch leistungspflichtig, wenn eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie erforderlich ist.
Bei privat versicherten Patienten hängt die Kostenerstattung durch Ihre Versicherung ausschließlich von Ihren vertraglich gewählten Versicherungsbedingungen ab. Falls bei der Kostenerstattung die Beihilfe beteiligt ist, ergeben sich gelegentlich Einschränkungen. Die 18-Jahres-Grenze für eine Kostenübernahme gilt bei der Beihilfe analog zur gesetzlichen Versicherung.
Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse den Behandlungsplan Ihres Kindes genehmigt hat, werden die Gesamtkosten der Behandlung von der Kasse übernommen. Allerdings müssen Sie während der Behandlung 20% der Kosten vorübergehend selbst tragen. Das bedeutet, dass Sie vierteljährlich eine Rechnung über 20% der Kosten, die in diesem Zeitraum angefallen sind, erhalten. Bei einer typischen Behandlung sind dies je nach Umfang durchschnittlich 650€. Nach Abschluss der kieferorthopädischen Therapie bekommen Sie Ihren Eigenanteil von der Krankenkasse zurückerstattet. Kommt es zu einem Abbruch der Behandlung, beispielweise aufgrund unzureichender Mitarbeit oder schlechter Mundhygiene, erhalten Sie die bis zum Abbruchzeitpunkt bezahlten Eigenanteile von der Krankenkasse nicht zurück.
Die moderne Kieferorthopädie bietet auch einige sinnvolle Ergänzungen zur Optimierung der Behandlung außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Diese Ergänzungsmaßnahmen werden Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch erläutert.
Bei privat versicherten Patienten hängt die Kostenerstattung durch Ihre Versicherung ausschließlich von Ihren vertraglich gewählten Versicherungsbedingungen ab. Falls bei der Kostenerstattung die Beihilfe beteiligt ist, ergeben sich gelegentlich Einschränkungen.
Für gesetzlich Versicherte kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein, da sie bei entsprechender Vertragsgestaltung private Zusatzleistungen übernimmt oder ggf. die Behandlungskosten bei KIG 1 oder 2 und bei Erwachsenen trägt. Private Zusatzversicherungen müssen jedoch vor Feststellung einer kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit abgeschlossen worden sein.
Patienten, die älter als 18 Jahre sind, müssen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung selbst tragen. Eine Ausnahme sind Patienten mit einer schweren Kieferanomalie, die kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgisch behandelt werden muss.
Bei privat versicherten Patienten hängt die Kostenerstattung durch Ihre Versicherung ausschließlich von Ihren vertraglich gewählten Versicherungsbedingungen ab. Falls bei der Kostenerstattung die Beihilfe beteiligt ist, ergeben sich gelegentlich Einschränkungen. Die 18-Jahres-Grenze für eine Kostenübernahme gilt bei der Beihilfe analog zur gesetzlichen Versicherung.
Während der kieferorthopädischen Behandlung
Wenn nach Beratung und Besprechung des Behandlungsplanes eine kieferorthopädische Behandlung begonnen wird, sind in der Regel Kontrolltermine bei herausnehmbaren Zahnspangen alle 6-10 Wochen, bei festsitzenden Zahnspangen alle 4-8 Wochen vorgesehen. In der letzten Phase einer Behandlung, der sogenannten Retentionsphase, in der das Behandlungsergebnis stabilisiert wird, beträgt das Kontrollintervall meist ca. 12 Wochen.
Bei Defekten an den Apparaturen oder anderen Problemen im Zusammenhang mit der Zahnspange sollte umgehend ein Reparatur- oder Notfalltermin vereinbart werden.
Es kann immer mal vorkommen, dass man zum vereinbarten Termin, manchmal auch sehr kurzfristig, verhindert ist. Wenn dies der Fall ist, rufen Sie uns bitte umgehend an und vereinbaren Sie einen neuen Termin. Dann ist es für uns auch möglich, Ihren freiwerdenden Termin anderen Patienten zu vergeben, die bereits auf einen Termin warten. Nicht abgesagte Termine führen für das gesamte Team zu Leerzeiten und müssen leider privat in Rechnung gestellt werden.
Da der Behandlungserfolg einer kieferorthopädischen Behandlung wesentlich von der Mitarbeit des Patienten und den regelmäßigen Kontrollen durch den Behandler abhängt, sollten Sie sich nach einem versäumten Termin zeitnah in unserer Poliklinik melden, um einen neuen Termin zu vereinbaren. Ansonsten kann es zu einer unnötigen Verlängerung der Behandlungsdauer kommen, im schlimmsten Fall auch zu unerwünschten Zahnbewegungen und Kieferfehlstellungen.
Bitte achten Sie darauf, dass kein Termin versäumt wird, ohne ihn vorher abzusagen. Ansonsten können wir Ihren Termin nicht anderweitig vergeben und es fallen unerwünschte Leerzeiten für uns an.
Selbstverständlich bleibt auch während der kieferorthopädischen Behandlung die zahnärztliche Betreuung und Behandlung in den Händen Ihres Hauszahnarztes. Daher sollten Sie Ihre regelmäßigen Termine beim Hauszahnarzt wie gewohnt wahrnehmen.
In manchen Fällen ist die Entfernung von Milchzähnen zugunsten des Durchbruchs von bleibenden Zähnen sinnvoll. Dabei ist darauf zu achten, dass der Platz für die bleibenden Zähne nicht eingeengt wird. Eine vorzeitige Extraktion von Milchzähnen sollte daher immer von einem Kieferorthopäden überwacht werden. Besteht die Gefahr der Lückeneinengung für bleibende Zähne, kann eine Lückenhaltertherapie oder eine aktive Platte erforderlich sein. Auch wenn ein Zahn wegen Karies oder einer Entzündung frühzeitig entfernt werden muss, ist in vielen Fällen eine Lückenhalterbehandlung sinnvoll.
Auch in der modernen Kieferorthopädie ist die Entfernung von bleibenden Zähnen in bestimmten Situationen sinnvoll. Dies kann der Fall sein, wenn die Zähne zu groß für den Kiefer sind, so dass sie nicht achsengerecht und stabil auf dem Zahnbogen positioniert werden können. Auch zur Korrektur von Kieferfehlstellungen kann es notwendig sein, bleibende Zähne zu entfernen, falls ansonsten eine Kieferkorrektur nicht möglich ist. Andere Methoden zur Platzbeschaffung, wie eine Überdehnung der Kiefer, sind für die Langzeitstabilität des Behandlungsergebnisses als sehr kritisch anzusehen. Wir prüfen in jedem Fall sorgfältig, ob sich das Behandlungsziel auch ohne die Entfernung bleibender Zähne erreichen lässt und langfristig stabil ist.
Wir bieten in unserer Poliklinik für Kieferorthopädie ein breites Spektrum an Behandlungstechniken und -geräten an.
An herausnehmbaren Geräten kommen Schienen, Aligner, Lückenhalterplatten, aktive Platten und funktionskieferorthopädische Apparaturen zum Einsatz. Die herausnehmbaren Apparaturen werden individuell vom Zahntechniker angefertigt. Wir verwenden für die Herstellung ausschließlich hochwertige, allergiearme Materialien. Die Zahnspangen können in den verschiedensten Farben und Farbkombinationen hergestellt werden.
Für die Behandlung mit einer festen Zahnspange nutzen wir die modernsten vorprogrammierten Multibracketsysteme, basierend auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Um die Gefahr von Entkalkungen oder Karies während der festsitzenden Zahnspangenbehandlung zu minimieren, führen wir zusätzlich die Versiegelung des Bracketumfeldes durch. Ferner empfehlen wir regelmäßige professionelle Zahnreinigungen.
Daneben verwenden wir festsitzende mitarbeitsunabhängige Apparaturen, wie beispielsweise die Herbst-Apparatur, Gaumennahterweiterungsapparatur, Pendulum, Minipins und Mesialslider.
Die lose und die festsitzende Zahnspange haben verschiedene Anwendungsgebiete. Erst nach ausführlicher Auswertung der diagnostischen Unterlagen kann entschieden werden, welche Art von Zahnspange für Sie oder Ihr Kind am besten geeignet ist. Häufig ist es im Jugendalter sinnvoll, beide Spangenarten nacheinander zu verwenden. Mit funktionskieferorthopädischen Geräten kann das Wachstum für die Korrektur der Kieferfehllage genutzt werden, die Zahnfehlstellungen werden dann anschließend mit einer festsitzenden Apparatur behandelt.
Das ist meist nicht möglich, denn beide Zahnspangenarten werden für verschiedene Therapieziele genutzt. Mit herausnehmbaren Zahnspangen wird vor allem das Kieferwachstum beeinflusst. Mit festen Zahnspangen werden insbesondere Zahnfehlstellungen behandelt. Wenn herausnehmbare Zahnspangen unzureichend getragen werden oder das Wachstum schon weit fortgeschritten ist, kann in Kombination mit mitarbeitsunabhängigen Zusatzmodulen eine festsitzende Zahnspange auch zur Korrektur der Kieferfehllage verwendet werden. Je nach Zahnfehlstellung können bei Erwachsenen anstelle einer festsitzenden Zahnspange auch Aligner zur Zahnstellungskorrektur eingesetzt werden.
Grundsätzlich ist es am besten, vor einer geplanten Implantation abzuklären, ob eine vorbereitende kieferorthopädische Behandlung sinnvoll ist. Ist das Implantat gesetzt, kann es während der kieferorthopädischen Behandlung nicht mehr bewegt werden. Unter Umständen ist dann die gewünschte Bewegung der Nachbarzähne nur begrenzt möglich. Wenn es nicht erforderlich ist, den ‚Implantatzahn‘ zu bewegen, kann in der Regel eine kieferorthopädische Behandlung problemlos durchgeführt werden, sowohl mit Alignern als auch mit festen Zahnspangen.
Für erwachsene Patienten sind häufig spezifische Anforderungen an die kieferorthopädische Behandlung Voraussetzung, um sich für eine solche zu entscheiden. So sollen die kieferorthopädischen Apparaturen die Ästhetik, das Sprechen und das Kauen möglichst nicht beeinträchtigen. Durch ein graziles Apparaturdesign, moderne Materialien und Techniken, sowie eine befundbezogene Mechanik, die eine Zahnspange nur in einem Kieferabschnitt vorsieht, ist man heutzutage in der Lage, diesen Anforderungen weitestgehend gerecht zu werden. Selbst wenn eine feste Spange anzuraten ist, gibt es heutzutage kosmetisch unauffällige Therapieoptionen. Es können beispielsweise zahnfarbene Brackets aus Keramik, Aligner oder Lingualbrackets verwendet werden.
Zu Beginn einer Behandlung, beziehungsweise wenn neue Bögen in die Brackets eingesetzt werden, können Spannungen oder auch leichtere Schmerzen auftreten, die im Allgemeinen aber nach 1-2 Tagen wieder abklingen. Durch enorme Fortschritte in den Materialien stehen uns heutzutage Bögen zur Verfügung, die nur geringe Kräfte ausüben und meist sehr gut von den Patienten akzeptiert werden. Eine festsitzende Zahnspange bedeutet ein Erschwernis bei der Zahnpflege, da gewisse Zahnstellen schwerer zugänglich sind. Die Verwendung von Interdentalbürstchen ist eine tägliche Pflicht, da viele Stellen zwischen Zahn und Draht mit der Zahnbürste nicht optimal gereinigt werden können. Tipp: Lassen Sie viertel- oder halbjährlich eine professionelle Zahnreinigung durchführen. In Kombination mit guter täglicher Mundhygiene können Sie so Zahnschäden wie Entkalkungen, Zahnfleischentzündungen und Karies nahezu sicher verhindern.
Die feste Zahnspange selbst schadet den Zähnen nicht. Nur die Zahnbeläge, die sich um die Brackets, Bänder und Drähte herum ansetzen, können bei schlechter Mundhygiene Entkalkungen des Zahnschmelzes verursachen und schließlich zu Karies führen. Deshalb ist es während der Dauer der festsitzenden Behandlung besonders wichtig, die Zähne sorgfältig zu reinigen und regelmäßige professionelle Zahnreinigungen durchführen zu lassen. Eine Versiegelung des Bracketumfeldes kann den Schmelz zusätzlich vor schädlichen Einflüssen schützen.
Das ist nahezu ausgeschlossen, da die Brackets fest auf die Zahnoberfläche aufgeklebt werden. Der Zahnschmelz ist unterhalb des Brackets vollständig abgedeckt und kann somit nicht von Belägen besiedelt werden. Bei den Terminen in der Poliklinik prüfen wir, ob die Brackets noch fest sind und kleben sie gegebenenfalls neu auf die Zähne.
Bei zeitgemäßen kieferorthopädischen Materialien und Geräten sind Allergien oder Materialunverträglichkeiten extrem selten. Selbst bei allergologisch festgestellter Unverträglichkeit gegen bestimmte Materialien wie beispielsweise Nickel, reagiert die Mundschleimhaut in der Regel unempfindlich. Dennoch sollten Sie uns vor Behandlungsbeginn über bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten informieren, damit bei Bedarf eine Materialtestung durchgeführt werden kann. Bei einem positiven Befund prüfen wir Alternativen. Informieren Sie uns bitte im Vorfeld über eine Latex-Unverträglichkeit. Dann verwenden wir latexfreie Handschuhe und Gummizüge bei der Behandlung.
Falls ein Defekt an der kieferorthopädischen Apparatur oder ungewöhnliche Schmerzen, beispielsweise durch piksende Drähte auftreten, sollten Sie sich auf jeden Fall mit uns telefonisch in Verbindung setzen und zeitnah einen Notfall-Termin vereinbaren. Bitte kommen Sie nach Möglichkeit nicht unangemeldet bei uns vorbei, da Sie sonst unter Umständen mit längerer Wartezeit rechnen müssen.
Unsere SOS-Notfalltipps finden Sie hier: SOS-Notfalltipps
Am Ende der kieferorthopädischen Behandlung
Eine kieferorthopädische Behandlung besteht in der Regel aus zwei großen Behandlungsabschnitten, der aktiven Phase und der Retentionsphase. In der Retentionsphase wird die in der aktiven Phase erreichte Zahn- und Kieferstellung stabilisiert. Erst nach ausreichend langer Retentionszeit darf die Behandlung endgültig abgeschlossen werden. Auch in der Retentionsphase sind regelmäßige Kontrollen der Zahnstellung und Retentionsgeräte wichtig. Diese finden jedoch in größeren Zeitabständen als während der aktiven Behandlung statt.
Leider ja: Faktoren wie Restwachstum, schädliche Angewohnheiten wie Bleistiftkauen oder noch vorhandene Fehlfunktionen können dazu führen, dass sich Zähne wieder verschieben und der Biss nicht mehr korrekt ist. Je ausgeprägter die Zahnfehlstellungen zu Beginn der Behandlung waren, desto eher neigen die Zähne dazu, in ihre ursprüngliche Position zurückzukehren. Deshalb ist es ratsam, nach einer aktiven Behandlung die Retentionsgeräte gut und ausreichend lang zu tragen bzw. sich einen festsitzenden Retainer zur Langzeitstabilisierung einsetzen zu lassen.
Patienten, deren Behandlung über eine gesetzliche Krankenkasse abgerechnet wurde, erhalten nach Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung die Eigenanteile von ihrer Krankenkasse zurück. Dazu müssen Sie selbst keinen Antrag stellen. Ihre Krankenkasse wird sich bei Ihnen melden, nachdem diese von uns eine Abschlussmeldung erhalten hat.
Mit dem Abschluss der Behandlung enden auch die regelmäßigen Kontrolltermine.